Erfahrungen von Eltern mit den Behandlungskosten bei Kiss-Kindern:


.........Hallo,
vielen Dank für die nette eMail. (Zwillinge Kiss)
Übrigens habe ich kürzlich erfahren, man kann eine Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt oder Kreissozialamt (Landratsamt) beantragen, wenn die
Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings muß dieser Antrag vor der jeweiligen Behandlung gestellt werden.
Wir hatten leider erst hinterher davon erfahren.

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TKK:
 

Eine Familie war mit ihrer Tochter zur Untersuchung bei Dr. Knöpke in Hamm und wurde dann zu Dr. Arndt in Bad Sassendorf überwiesen:

......... Nach ca. 2 Monaten haben wir eine Rechnung von Herrn Arndt bekommen, die wir an die Techniker Krankenkasse weitergeleitet haben. Diese weigert sich jedoch die Rechnung zu bezahlen, mit der Begründung, dass wir uns im Vorfeld bei der Krankenkasse zu informieren hätten, welcher kassenärztliche Doktor diese Behandlung ebenfalls durchführt.



TKK:

Hallo,

ich bin bei der Suche nach neuen KISS- Infos auf Ihre Homepage gekommen.

Unser Sohn (knapp 2 Jahre) hatte (hoffen wir) ebenfalls KISS, wurde manualtherapeutisch in zwei Sitzungen behandelt bei Dr. Koch in Eckernförde, der Erfolg ist aus unserer Sicht eindeutig und positiv. Gesamtkosten ca. 500,- DM, Dr. Koch ist kein Kassenarzt.

Die Techniker Krankenkasse hat die Kosten nicht bezahlt, mit dem Hinweis auf die unklare Situation bei der Behandlung der KISS- Problematik sowie der Problemeatik privat behandelnder Arzt. In der vergangenen Woche haben wir jetzt ein Schreiben bekommen, dass nach einem von der TK in Auftrag gegebenen Gutachten, verschiedenste Behandlungsverfahren (u.a. auch die Manualtherapie) medizinisch sinnvoll und jetzt generell auch erstattungsfähig sind, aber mit der Begründung der aktuellen rechtlichen Situation in bezug auf privat behandelnde Ärzte die Kostenübernahme abgelehnt. Indirekt hat man mir jedoch empfohlen, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen, da das Thema KISS allgemein als auch die Problematik Dr. Koch Eckernförde speziell offensichtlich ein sehr verbreitetes Thema in der TK ist. Nach Aussage der Sachbearbeiterin hat sie allein am Montag dieser Woche 50 Ablehnungen aus diesem Thema schreiben müssen.

Jetzt wird es sicher wieder einige Monate dauern, bis sich die Widerspruchskommission der TK dieser Problematik annimmt.

Ich hoffe diese Infos helfen.

Mit freundlichen Grüßen



IKK:

.......(Behandlung bei zwei Söhnen)

Haben die Rechnungen bei der Krankenkasse IKK eingereicht und es ist wie befürchtet abgelehnt worden.
Wir empfinden das als eine große Ungerechtigkeit.



 

AOK:

........ wir haben die Kosten von der AOK Hamburg in Höhe von 250,-- DM und 80,-- DM nicht zurückbekommen. Auch der Einwand, daß ja hierdurch die Kosten für das Medikament Ritalin entfallen wurde nicht zur Kenntnis genommen.


DAK:

......wir haben die Rechnung in Höhe von ca. 150,00 DM bei der DAK persönlich eingereicht und nach längerer Diskussion ca. die Hälfte erstattet bekommen.


BKK:
 

Hallo!
Ich "kämpfe" gerade mit unserer BKK (für steuerberatende und juristische Berufe) um die Erstattung der Behandlungskosten für das KISS-Syndrom.
Die Kasse verlangt weitere Infos und wissenschaftliche "Beweise" für den Nutzen der Therapie.



IKK:
 

Bisher wurde diese Behandlung von der Krankenkasse (IKK) nicht übernommen. Wie Sie jedoch ganz richtig schreiben, ist dieses von Seiten der Patienten überhaupt nicht einzusehen. Dr. Kemlein erklärte uns, dass es sich hier um eine rein formal-wissenschaftliche Statistikangelegenheit handele. Die Kassen müssen erst erstatten, wenn der Wert einer Behandlungsform anhand von
Erfolgsstatistiken von einem Ärztegremium bestätigt wurde. Da wir jedoch schon mit anderen Krankenkassen wegen anderer Angelegenheiten so manchen "Kampf" geführt haben und noch führen, werden wir die Behandlungskosten,
sollten Sie höher werden, auf dem Wege der Einzelfallentscheidung von unserer Kasse einfordern. Bei Interesse unterrichten wir Sie gerne über das Ergebnis.



DAK:

Wir waren zur Ertsbehandlung bei Dr. Koch in Eckernförde.
Die Kostenübernhame DM 163,- lehnt meine Krankenkasse (DAK Hamburg) ab.